Kinderreisepass verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der Kinderreisepass gilt für 1 Jahr, maximal bis zum 12.Geburtstag.

Eine Verlängerung bis längstens zum 12.Geburtstag ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist (= vor Ablauf).

Sollte der Kinderreisepass abgelaufen sein, ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

Das Kind

  • ist gemeldet und wohnhaft in Bielefeld.
  • hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • muss unter 12 Jahren alt sein. Wenn das Kind bereits den 12. Geburtstag hatte, ist es zu alt.

Ist das Kind 6 Jahre alt oder älter, muss auch das Kind persönlich erscheinen.

Mindestens ein Sorgeberechtigter des Kindes muss persönlich Erscheinen.

  • Kinderreisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Ausweisdokumente aller vorsprechenden Sorgeberechtigten
  • Spricht nur ein Elternteil bei Antragstellung mit vor, bitte eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils und den Reisepass oder Personalausweis (im Original) des anderen Elternteils vorlegen.

6,00 €

Sie können bar oder per girocard bezahlen.

Ausgestellt bis 31.12.2020: 6 Jahre, max. bis zum 12. Geburtstag
Ausgestellt ab 01.01.2021: 1 Jahr

Eine Verlängerung bis max. zum 12. Geburtstag ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist (= vor Ablauf der ersten 6 Jahre bzw. ab 2021 vor Ablauf des einen Jahres). Ist der Kinderreisepass abgelaufen, ist immer eine Neuausstellung erforderlich.

Der Kinderreisepass wird sofort verlängert.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.