#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Kleinkrafträder, die im Regelfall ein Versicherungskennzeichen führen, können freiwillig zugelassen werden und so ein amtlichen Kennzeichen erhalten.
Das Kleinkraftrad ist vor der Zulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.