Parkausweis für Schwerbehinderte vorläufig beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der vorläufige Parkausweis für Schwerbehinderte können Personen beantragen, die bereits einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder "bl" (Blindheit) gestellt haben.

Eine Übersicht aller öffentlichen Schwerbehindertenparkplätze finden Sie im Online-Kartendienst.

Sie haben einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis 

  • mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
    und/oder
  • mit dem Merkzeichen "bl" (blind)

gestellt, über den noch nicht entschieden wurde.

  • Nachweis über das zurzeit laufende Antragsverfahren
  • Ärztliche Bescheinigung bzw. Attest, woraus hervorgeht, dass eine dauerhafte Behinderung vorliegt, die eine außergewöhnliche Gehbehinderung oder Blindheit verursacht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wird der Antrag von einer beauftragten Person gestellt, auch deren Ausweisdokument sowie eine formlose, schriftliche Vollmacht.

Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Dieser Parkausweis ist bis zur Entscheidung über die Schwerbehinderung gültig, max. ein halbes Jahr.