#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Der Konsum von Take-Away-Essen in Einwegverpackungen nimmt stetig zu. Die Herstellung des Verpackungsmaterials ist mit einem hohen Energieaufwand verbunden und auch die Entsorgung des einmalig verwendeten Materials ist teuer und belastet die Umwelt. Der Umstieg von Einwegverpackungen zu Mehrweglösungen bietet hier eine gute Alternative.
Die Bundesregierung hat deswegen das Verpackungsgesetz novelliert. - Größere Gastronomiebetriebe werden ab Januar 2023 verpflichtet neben den Einwegverpackungen auch Mehrweglösungen anbieten. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleinere Gastronomiebetriebe (mit maximal fünf Beschäftigten und gleichzeitig maximal 80 m² Verkaufsfläche). - Sie können ihre Waren alternativ auch in selbst mitgebrachte Gefäße der Kundschaft abfüllen.
Um auch diese kleineren Betriebe zu einem ressourcenschonenden Verhalten anzuregen und zu unterstützen, hat die Stadt Bielefeld auf Empfehlung des Bielefelder Klimabeirates einen Zuschuss für die Anschaffung von Mehrwegsystemen für die Ausgabe von Take-Away-Speisen und -Getränken für Gastronomiebetriebe beschlossen.