Klimaschutz - Zuschuss für Mehrweg in der Gastronomie beantragen

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Der Konsum von Take-Away-Essen in Einwegverpackungen nimmt stetig zu. Die Herstellung des Verpackungsmaterials ist mit einem hohen Energieaufwand verbunden und auch die Entsorgung des einmalig verwendeten Materials ist teuer und belastet die Umwelt. Der Umstieg von Einwegverpackungen zu Mehrweglösungen bietet hier eine gute Alternative.

Die Bundesregierung hat deswegen das Verpackungsgesetz novelliert. - Größere Gastronomiebetriebe werden ab Januar 2023 verpflichtet neben den Einwegverpackungen auch Mehrweglösungen anbieten. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleinere Gastronomiebetriebe (mit maximal fünf Beschäftigten und gleichzeitig maximal 80 m² Verkaufsfläche). - Sie können ihre Waren alternativ auch in selbst mitgebrachte Gefäße der Kundschaft abfüllen.

Um auch diese kleineren Betriebe zu einem ressourcenschonenden Verhalten anzuregen und zu unterstützen, hat die Stadt Bielefeld auf Empfehlung des Bielefelder Klimabeirates einen Zuschuss für die Anschaffung von Mehrwegsystemen für die Ausgabe von Take-Away-Speisen und -Getränken für Gastronomiebetriebe beschlossen.

Antragsberechtigte

  • Gastronomiebetriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 m² Verkaufsfläche, die nach dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG2) ab dem 1. Januar 2023 als Anbieterinnen und Anbieter von Take-Away-Essen keine Mehrwegalternative neben den Einwegverpackungen anbieten müssen.
  • Anträge können ausschließlich für Betriebsstätten in dem Gebiet der Stadt Bielefeld gestellt werden.
  • Betriebsstätten, die bereits ein Mehrwegsystem für Speisen haben/hatten, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 Was wird bezuschusst?

Förderschwerpunkt 1 - Bezuschusste Mehrwegsysteme
(Auswahl eines der zwei folgenden Systeme)

  • Überregionale Mehrwegsysteme wie z. B. FairCup/FairBox, re-CIRCLE, RECUP/REBOWL, Relevo, Tiffin Loop, Vytal
    • Maximale Förderquote & Zuschusshöhe: 100 % mit maximal 500,00 €
       
  • Lokale unternehmensübergreifende Mehrwegsysteme
    Beteiligung von mindestens 5 unabhängigen ortsansässigen Unternehmen
    • Maximale Förderquote & Zuschusshöhe: 75 % mit maximal 500,00 €

Förderschwerpunkt 2 - Bezuschusste Gewerbespülmaschinen
(nur in Verbindung mit Förderschwerpunkt 1)

  • Neuanschaffung einer Gewerbespülmaschine zur Reinigung von Mehrweggeschirr
    • Maximale Förderquote & Zuschusshöhe: 50 % mit maximal 1.000,00 €

Detaillierte Informationen zu unserem Zuschuss finden Sie in der Projektbeschreibung und im Bewerbungsformular.


Nicht förderfähig

  • ist Mehrweggeschirr aus Melaminharz, da dieses bei Temperaturen über 70 Grad Celsius sowie durch säurehaltige Lebensmittel gesundheitsschädliches Formaldehyd und Melamin freisetzen kann. Auch "Bambusgeschirr" oder ähnliches sind nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig ist Geschirr aus unbeschichtetem Aluminium, da säurehaltige oder salzige Speisen Aluminium lösen können.
  • sind zudem Mehrwegbehältnisse, die an Dritte oder Endverbraucherinnen bzw. Endverbraucher verkauft, gespendet oder verschenkt werden.


Die Einnahmen aus öffentlicher und privater Förderung dürfen die Gesamtkosten der Einzelaufwendungen nicht übersteigen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an dem Projekt. Die Veranstalterin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

ca. 1 Woche

  • Grundlage für den Zuschuss sind die Zuschussregelungen der Stadt Bielefeld für einen einmaligen Betriebskostenzuschuss. (Verfahrensrichtlinie vom 27.09.1990 über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bielefeld in der jeweils geltenden Fassung)
  • Über eine Zusage oder Ablehnung des Förderantrags entscheidet die Stadtverwaltung der Stadt Bielefeld. Reichen die Fördermittel nicht aus, um alle gestellten Anträge zu bewilligen, so entscheidet die Stadtverwaltung über die Vergabe. Die Verwaltung entscheidet aufgrund des Kriteriums „Eingang der Anträge“.

  • Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
  • Der Antrag ist an die Stadt Bielefeld - Umweltamt 360.14, 33597 Bielefeld zu richten.
  • In einem ersten Schritt ist das Bewerbungsformular einzureichen.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung ist in einem zweiten Schritt ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses inklusive einer Kostenaufstellung bis spätestens 11.12.2023 einzureichen. Das Antragsformular wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides bereits begonnen oder durchgeführt wurden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragserteilung.
  • Die zuschussrelevanten Ausgaben für die Einführung eines Mehrwegsystems werden einmalig gesammelt eingereicht und bis zu einer Höhe von maximal 1.500,00 € nachträglich nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erstattet.
  • Erstattungsfähig sind Ausgaben nur dann, wenn sie anhand von Rechnungen nachtgewiesen werden können, dem teilnehmenden Betrieb zuzuordnen sind und im Rahmen der Projektlaufzeit getätigt wurden.
  • Die Stadt Bielefeld behält es sich vor, die Verwendung des gewährten Zuschusses zu überprüfen und ggf. bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen den Zuschuss zurückzufordern.