Geburt - Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtenregister beantragen

Beschreibung

Das Standesamt Bielefeld führt die Geburtenregister der in Bielefeld geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z. B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption).

Eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters ist eine originalgetreue Ablichtung des Geburtenregisters und enthält daher alle Angaben und Änderungen, die sich aus dem Geburtenregister für das Kind ergeben.

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird bei elektronisch geführten Geburtenregistern als beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister bezeichnet.

Eine vollständige Abschrift des Geburtenregisters mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Benötigen Sie eine Geburtsurkunde (auch international)? Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsurkunde beantragen

  • Der Geburtsort ist Bielefeld.
  • Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren.
     
  • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
    1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
    2. Ehegatten, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
    3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
    4. Kinder, Enkel, Urenkel
    5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
    6. Andere Personen (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z. B. Schreiben der anfordernden Stelle)
    7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
    8. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

Beim Online-Antrag können diese Unterlagen nachträglich vom Standesamt Bielefeld angefordert werden. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor. Bei schriftlichem Antrag können Sie Kopien der Unterlagen mitschicken.

Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

  • 14,00 € für die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
     
  • 1,00 € Standardversand (Urkunde gefaltet)
  • 2,00 € Versand im Großbrief (Urkunde nicht gefaltet)
     
  • 20,00 € Suchgebühr pro angefangene Viertelstunde bei unvollständigen bzw. nicht eindeutigen Angaben


Werden von demselben Geburtenregister gleichzeitig mehrere Ausfertigungen bestellt und in einem Arbeitsgang ausgestellt, halbiert sich die Gebühr.
Die erste beglaubige Abschrift kostet dann 14,00 €, alle weiteren Exemplare pro Stück 7,00 €.

Gebührenfrei sind beglaubigte Abschriften zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial- oder Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.

Sie haben folgende Bezahlmöglichkeiten:

  • beim Online-Antrag per Paypal, GiroPay, PayDirekt, Kreditkarte
  • bei der Terminvorsprache in bar oder per girocard
  • bei schriftlicher Beantragung nach Zahlungsaufforderung durch Überweisung

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Bielefeld geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.

Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer  kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

  • Online-Antrag: etwa zwei Wochen zuzüglich Postweg
  • Terminvorsprache: im Regelfall sofort
  • Schriftlich: nach Zahlungseingang etwa zwei Wochen zuzüglich Postweg

Sofern durch das Standesamt Bielefeld weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. 

Die Geburtenregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 werden die Geburtenregister elektronisch geführt. Die Papierregister können in die elektronische Form übertragen werden.

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bielefeld. Sie werden von dem Standesamt Bielefeld nicht bearbeitet.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einem Termin bezahlen Sie vor Ort. Bei schriftlichem Antrag erhalten Sie eine gesonderte Zahlungsaufforderung.

Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen.

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