Beschreibung
Das Standesamt Bielefeld führt die Geburtenregister der in Bielefeld geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z. B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption).
Eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters ist eine originalgetreue Ablichtung des Geburtenregisters und enthält daher alle Angaben und Änderungen, die sich aus dem Geburtenregister für das Kind ergeben.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird bei elektronisch geführten Geburtenregistern als beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister bezeichnet.
Eine vollständige Abschrift des Geburtenregisters mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zur Eheschließung benötigt.
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde (auch international)? Informationen hierzu finden Sie unter Geburtsurkunde beantragen