Klimaschutz - Zuschuss KlimaTeller für die Gastronomie

Beschreibung

Für immer mehr Menschen ist es wichtig, auch beim Essen auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu achten. Und das nicht nur zuhause, sondern ebenso beim Speisen in den favorisierten gastronomischen Einrichtungen. Im Durchschnitt essen wir 3-mal in der Woche außer Haus. Jede Mahlzeit verursacht dabei rund 1,5 kg CO2-Emissionen.

Wenn Gastwirtinnen bzw. Gastwirte auf ein klimafreundliches, saisonales und regionales Angebot achten, können sie zu wichtigen Klimaschützerinnen bzw. Klimaschützer werden. Eine Möglichkeit, das Angebot klimafreundlicher zu gestalten, bietet der KlimaTeller.

Mehr Informationen zu KlimaTeller finden Sie auf der Webseite und im Tutorial von KlimaTeller.

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat auf Empfehlung des Bielefelder Klimabeirates einen Zuschuss für 10 gastronomische Einrichtungen für die KimaTeller App geschlossen. Der Zuschuss soll den Betrieben dabei helfen, ihr Speisen-Angebot mittels KlimaTeller klimafreundlicher zu gestalten und entsprechend zu präsentieren.

 

Was wird bezuschusst?

Zum Angebot für die teilnehmenden Einrichtungen gehört ein umfangreiches, Leistungspaket:

  • eine kostenlose 1-Jahres Lizenz der KlimaTeller App
  • ein umfangreiches Materialpaket zur Präsentation, sodass Gäste entsprechende Speisen leicht erkennen können
  • eine vom KlimaTeller Team durchgeführte Klima-Bilanzierung von 10 Gerichten der eigenen Speisekarte
  • eine Einführung bzw. Schulung zur selbstständigen Klima-Bilanzierung per KlimaTeller-App

Höhe des Zuschusses:

  • Leistungspaket im Wert von 500,00 €

Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind alle Gastronomiebetriebe, die Tellergerichte anbieten (z. B. Restaurants, Café & Bars, Kantinen)
  • Die Anträge können von Unternehmen aus dem Gastronomiesektor ausschließlich für eine Betriebsstätte in der Stadt Bielefeld gestellt werden.

Maximale Fördersumme

  • Insgesamt können 10 Betriebe mit je 500,00 € bezuschusst werden. Als Gesamt-Fördersumme stellt die Stadt insgesamt 5000,00 € zur Verfügung.
  • Detaillierte Informationen zu unserem Zuschuss finden Sie in der Projektbeschreibung und im Bewerbungsformular.

  • Bewerbungsformular
  • Partnervereinbarung mit KlimaTeller
  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

ca. 1 - 3 Wochen

  • Grundlage für den Zuschuss sind die Zuschussregelungen der Stadt Bielefeld für einen einmaligen Betriebskostenzuschuss. (Verfahrensrichtlinie vom 27.09.1990 über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bielefeld in der jeweils geltenden Fassung)
  • Über eine Zusage oder Ablehnung des Förderantrages entscheidet die Stadtverwaltung der Stadt Bielefeld. Reichen die Fördermittel nicht aus, um alle gestellten Anträge zu bewilligen, so entscheidet das Umweltamt über die Vergabe. Die Verwaltung entscheidet aufgrund des Kriteriums „Eingang der Anträge“.

  • Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag ist an die Stadt Bielefeld – Umweltamt 360.14 zu richten.
  • In einem ersten Schritt ist das Bewerbungsformular einzureichen.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung sind in einem zweiten Schritt ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und eine Partnervereinbarung mit KlimaTeller einzureichen. Entsprechende Unterlagen werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheides bereits begonnen oder durchgeführt wurden. Als Maßnahmenbeginn gilt die Auftragserteilung.