Klimaschutz - Förderung für Heizungsoptimierung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ab sofort werden Optimierungen an der Heizungsanlage zum Einsparen von Heizenergie in Bielefeld gefördert. 
Unter die Förderung fallen:

  • hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen in Hocheffizienzpumpen (Effizienzklasse A) sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Optimierung der Heizungssteuerung einer bereits vorhandenen Wärmepumpe
  • Dämmung von vorhandenen Rohrleitungen

In einem Antrag können mehrere Fördergegenstände beantragt werden.
Die Förderung beträgt 50 % der Kosten und ist begrenzt auf insgesamt 300,00 €. 

Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie müssen erfüllt sein, somit sind nur Heizungsoptimierungen förderfähig, die u. a.

  • an mindestens 2 Jahren alten Heizungen durchgeführt wurden.  
  • in Immobilien mit überwiegender (> 50%) Wohnraumnutzung ausgeführt wurden.
  • nach Inkrafttreten dieser Richtlinie (am 09.11.2022) beauftragt oder durchgeführt wurden.
  • bis spätestens 2 Monate nach Rechnungsdatum beantragt wurden.

  • Antrag
  • die vollständige(n) Rechnung(en), aus denen die erbrachten förderfähigen Leistungen ersichtlich sind
  • ggf. die Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers

Die Antragstellung ist möglich, solange Fördermittel verfügbar sind. Auszahlungsanträge sind innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungsstellung zu stellen.

Bei Vorliegen aller Unterlagen bis zu 6 Wochen.

Der Antrag kann online gestellt werden.