#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben. Ihr liegen der vom zuständigen Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag und der für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Hebesatz zugrunde. Das Finanzamt bewertet das Grundstück und setzt dafür einen Einheitswert fest (Einheitswertbescheid). Daraus errechnet sich der Grundsteuermessbetrag, der ebenfalls vom Finanzamt festgesetzt wird (Grundsteuermessbescheid). Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Eine unterschiedlich hohe Grundsteuer resultiert somit immer aus unterschiedlich hohen Einheitswerten/Grundsteuermessbeträgen. Rückfragen dazu können deshalb grundsätzlich auch nur von der Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt bzw. Bielefeld-Außenstadt beantwortet werden.