#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Schmutzwassergebühr fällt an für das Ableiten des Brauchwassers von dem Grundstück in die städtische Kanalisation. Maßgeblich ist die Menge des verbrauchten Frischwassers. Die Schmutzwassergebühr entspricht in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser. Außerdem können ggf. Abzugsmengen geltend gemacht werden, wenn Frischwasser nicht wieder in den Abwasserkanal eingeleitet wird, sondern z.B. zur Gartenbewässerung genutzt wird. Um Abzugsmengen geltend zu machen, muss zum Nachweis solcher Mengen eine gesonderte Messeinrichtung (geeichter Wasserzähler) installiert werden. Dieser muss fachgerecht und beidseitig verbunden mit der zuführenden Wasserleitung vor der Ablassstelle (Wasserhahn) eingebaut werden. Direkt unter einem Wasserhahn installierte Zähler oder vergleichsweise nicht manipulationssichere Einbausituationen können nicht als Nachweis anerkannt werden. Der Einbau muss auf eigene Kosten vorgenommen werden. Die Messeinrichtung wird anschließend von der Stadt Bielefeld abgenommen und registriert. Dafür werden Verwaltungsgebühren erhoben. Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren ist regelmäßig ein neuer Zähler zu installieren, der ebenfalls wieder abgenommen werden muss. Um zu beurteilen, ob sich der Einbau einer Wasseruhr zur Erfassung von Abzugsmengen lohnt, kann folgende Beispielrechnung als Anhaltspunkt dienen:
Kosten
130 € Einbau (Wasseruhr und Installation)
50 € Verwaltungsgebühren
= 180 € Gesamt für eine Nutzungsdauer von 6 Jahren
Ersparnis
Abzugsmenge/Wasserverbrauch, z.B. zur Gartenbewässerung, 10.000 l (10cbm) jährlich x 3 €/m³ Kosten Frischwasserbezug =
30 € pro Jahr x 6 Jahre Nutzungsdauer der Wasseruhr
= 180 € Gesamt für eine Nutzungsdauer von 6 Jahren
Demnach ist aus wirtschaftlicher Sicht der Einbau einer Wasseruhr erst ab einer Abzugsmenge von regelmäßig mehr als 10.000 l Wasserverbrauch pro Jahr sinnvoll.
Der aktuell geltende Gebührensatz und weitere Regelungen ergaben sich aus der Gebührensatzung.