#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Straßenreinigungsgebühr wird erhoben, wenn das Grundstück durch eine öffentliche und von der Stadt Bielefeld gebührenpflichtig gereinigte Straße erschlossen ist. Dies gilt auch für Grundstücke im Hintergelände, für die eine rechtlich gesicherte Zugangsmöglichkeit von der öffentlichen Straße besteht. Ein Grundstück kann auch durch mehr als eine öffentliche Straße erschlossen sein. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr ist die Länge der Grundstücksseite(n), die an die öffentliche Straße angrenzt/angrenzen oder ihr zugewandt ist/sind (Frontlänge). Hinzu kommt der Gebührensatz je Meter Frontlänge, der sich nach der Zuordnung der öffentlichen Straße zu einer der verschiedenen Reinigungsklassen richtet.
Die Gebührensätze und weitere Regelungen ergeben sich aus der Gebührensatzung. Die Zuordnung der Straßen zu den Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Verzeichnis als Anlage zur Satzung.