#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für die Bemessung von Kleinkläranlagen gibt es in Deutschland klare Vorgaben hinsichtlich der Größe der Vorbehandlungsstufe, der Raum-, Flächen- oder Schlammbelastung der nachfolgenden biologischen Behandlungsstufe und der Oberflächenbelastung der Nachklärung (DIN 4261-6 02-2011). Die entsprechenden Vorgaben sind den Zulassungsgrundsätzen für allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu entnehmen. Die Genehmigung und Abnahme von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird beim Umweltamt beantragt. Darüber hinaus überwacht das Umweltamt die Anlagen und organisiert die Abfuhr des Restschlämme. Ist jedoch ein Schmutzwasserkanal oder eine Druckrohrleitung vorhanden, kann keine Genehmigung (sog. Wasserrecht) erteilt werden, weil dann der Anschluss- und Benutzungszwang gilt.