Corona - Online-Meldebogen für Heime bei positivem Schnelltest einer Bewohnerin bzw. eines Bewohners und der Beschäftigten

Beschreibung

Für eine Heimbewohnerin oder einen Heimbewohner sowie die Beschäftigten, deren/dessen Coronaschnelltest positiv ausgefallen ist, muss eine Meldung an das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Der Coronaschnelltest ist positiv.

Die Meldung ist kostenlos.

Die Einrichtung meldet den positiven Schnelltest online an das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.