#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige Verkehrsverstöße werden mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld belegt.
Ob ein Verkehrsverstoß mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld und in welcher Höhe geahndet wird, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Je nach Art des Verstoßes wird entweder eine kostenpflichtige Verwarnung (Verwarnungsgeld) oder ein Bußgeld verhängt.
Wird ein Verwarnungsgeld nicht gezahlt, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein.