Bußgeld bezahlen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige Verkehrsverstöße werden mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld belegt.

Ob ein Verkehrsverstoß mit Verwarnungsgeld oder Bußgeld und in welcher Höhe geahndet wird, ergibt sich aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Je nach Art des Verstoßes wird entweder eine kostenpflichtige Verwarnung (Verwarnungsgeld) oder ein Bußgeld verhängt.

Wird ein Verwarnungsgeld nicht gezahlt, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein.



 

keine

Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegt. Von den Regelsätzen kann bei Mehrfachtätern abgewichen werden.

Bei Verhängung eines Bußgeldes werden zusätzlich Gebühren in Höhe von 5 % des Bußgeldes, mind. jedoch 25,00 Euro und Auslagen in Höhe von 3,50 Euro, mind. also 28,50 € erhoben.

Ein Verwarnungsgeld ist gebührenfrei. Zahlt die bzw. der Verwarnte nicht, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein, sodass Gebühren entstehen.


 

Sie können Ihre Antwort auf eine Anhörung online und schriftlich abgeben.