#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.
Man bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung in folgenden Fällen:
- Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
- Aufstellen eines Gerüsts auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
Weitere Einzelheiten werden geregelt in der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.