Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Sondernutzungen sind beispielsweise der Betrieb von Außengastronomie, Aufstellen von Waren- und Informationsständen, Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke, Aufhängen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen.

Man bedarf einer Sondernutzungsgenehmigung in folgenden Fällen:

  • Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus
  • Aufstellen eines Gerüsts auf einer öffentlichen Verkehrsfläche

Weitere Einzelheiten werden geregelt in der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.
 

  • Formloser Antrag mit Angabe des Tages und des Zeitraumes der Sondernutzung, des Ortes und der Größe der genutzten Fläche.
     
  • Beim Antrag auf Verteilen von Flyern ist der Zeitpunkt, der Inhalt des Flyers und die Anzahl der Verteiler/innen anzugeben.
     
  • Beim Antrag auf Anbringen von Plakaten ist die Anzahl der Plakate anzugeben sowie die Straßenzüge in denen die Plakate aufgehängt werden sollen zu benennen.

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld. 

zusätzlich 12,00 Euro Verwaltungsgebühr (bzw. 20,00 Euro, wenn Ortsbesichtigung erforderlich)

Die Sondernutzungsgebühr für Gerüste ist flächenabhängig und richtet sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld.

zusätzlich 20,00 Euro Verwaltungsgebühr (bzw. 25,00 Euro, wenn Ortsbesichtigung erforderlich)

ca. 1 Woche

Wenn ein Gerüst auf einer öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden soll, erfolgt die Antragstellung durch das Gerüstbaufachunternehmen.