Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel.
Man unterscheidet folgende Arten von Aufenthaltstiteln:
- Aufenthaltsgestattung (für Asylbewerber für die Zeitdauer des Asylverfahrens)
- Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthalt)
- Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
Eine Aufenthaltserlaubnis wird erteilt:
- für den Ehegatten eines Ausländers
- für den Ehegatten eines Deutschen
- für das Kind eines Ausländers oder Deutschen
- für Studenten
- für Au- Pair-Beschäftigte
- für den Schüleraustausch
- für Gastwissenschaftler
- wegen Erwerbstätigkeit
- für einen Aufenthalt aus humanitären Gründen
- für Familienangehörige eines EU- Bürgers
Bewilligungszeitraum:
- je nach Art der Aufenthaltserlaubnis unterschiedlich