Führerschein - Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) einholen

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Das Fahreignungsregister beinhaltet Informationen über Verkehrsteilnehmer, welche im Straßenverkehr auffällig geworden sind, sofern besagte Auffälligkeiten nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertet wurden.

Sie erhalten weitere Informationen dazu, sowie zu den Maßnahmenstufen, Tilgungsfristen und ähnlichem, beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr oder beim Kraftfahrt-Bundesamt.

 

 

  • Sie erhalten nur eine Auskunft über Ihren eigenen Punktestand
  • Außerdem können berechtigte Stellen Punktestände anfordern

Bei Anfrage per Post:

  • Antrag
  • Beidseitige Kopie eines Ausweisdokuments oder amtlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antrag

Bei online-Anfrage:

  • Ausweis mit freigeschalteter online-Funktion und selbstgewählter sechsstelliger PIN
  • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser
  • Software zum Auslesen des Ausweises, z.B. AusweisApp2

  • Es entstehen keine Gebühren aber