Führerschein - Auskunft aus dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) einholen

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Das zentrale Fahrerlaubnisregister erfasst alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine nach den europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E.

Diese Vereinheitlichung gewährt die gegenseitige, unbeschränkte Anerkennung des EU-Kartenführerscheins in allen Mitgliedsstaaten.

Daraus resultierend muss der Führerschein grundsätzlich nicht mehr umgetauscht werden, wenn ein Umzug innerhalb der EU stattfindet.

Folgende Daten werden neben den Fahrerlaubnisklassen A bis E außerdem aufgeführt:

  • fahrerlaubnisrelevante Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und ähnliches, nicht jedoch die persönliche Adresse)
  • die nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19.01.2013) bzw. L und T (ab 19.01.2013)
  • die Probezeit bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei sowie Bundeswehr
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen bzw. Prüfern sowie Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieuren

  • Sie erhalten nur über Ihren eigenen Führerschein Auskunft
  • Der Führerschein wurde ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt

Bei Anfrage per Post:

  • Antrag
  • Beidseitige Kopie eines Ausweisdokuments oder amtlich beglaubigte Unterschrift auf dem Antrag

Bei online-Anfrage:

  • Ausweis mit freigeschalteter online-Funktion und selbstgewählter sechsstelliger PIN
  • NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser
  • Software zum Auslesen des Ausweises, z.B. AusweisApp2

  • Es entstehen keine Gebühren.