#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das zentrale Fahrerlaubnisregister erfasst alle seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine nach den europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E.
Diese Vereinheitlichung gewährt die gegenseitige, unbeschränkte Anerkennung des EU-Kartenführerscheins in allen Mitgliedsstaaten.
Daraus resultierend muss der Führerschein grundsätzlich nicht mehr umgetauscht werden, wenn ein Umzug innerhalb der EU stattfindet.
Folgende Daten werden neben den Fahrerlaubnisklassen A bis E außerdem aufgeführt:
- fahrerlaubnisrelevante Daten (Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und ähnliches, nicht jedoch die persönliche Adresse)
- die nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19.01.2013) bzw. L und T (ab 19.01.2013)
- die Probezeit bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern
- Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
- Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei sowie Bundeswehr
- Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse
- Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen bzw. Prüfern sowie Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieuren