#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wird ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, ist der Verkäufer verpflichtet, den Verkauf bei der Kennzeichen führenden Kfz-Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Erfolgt dann keine zeitnahe Umschreibung oder Außerbetriebsetzung, fordert die Zulassungsbehörde die Käuferin bzw. den Käufer entsprechend auf. Bei Nichtbefolgung droht nach Anhörung und Ordnungsverfügung gegebenenfalls eine zwangsweise Außerbetriebsetzung.
Der Verkauf von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen muss nicht mitgeteilt werden.