Aufenthaltserlaubnis zur deutschen Ehepartnerin / zum deutschen Ehepartner beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die ausländische Ehepartnerin bzw. der ausländische Ehepartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis. 

§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • Anerkannte Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
  • Bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
     

Die Kosten belaufen sich auf

  • 100,00 € bei Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder Sozialamt vor.

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt

  • bei Ersterteilung max. 3 Jahre
  • bei Verlängerung max. 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

Persönliche Vorsprache mit Termin.