Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bielefeld ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Vorschriften des Landes NRW zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für service.bielefeld.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 3 Absatz 1 BITVNRW vollständig vereinbar und ist konform zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.10.2021 von Hellbusch Accessibility Consulting erstellt.
Die zugrunde gelegte Methode für diese Erklärung gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 ist eine Konformitätsprüfung nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf der rechten Seite.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Stadt Bielefeld übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://www.bielefeld.de/datenschutzerklaerung
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadt Bielefeld
33597 Bielefeld (Postanschrift)
Telefon +49 521 51-0 (BürgerServiceCenter)
Tel. Erreichbarkeit: Montag - Freitag 07:30 - 18:00 Uhr
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITVNRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik