Fliegende Bauten - Übertragung einer Ausführungsgenehmigung anzeigen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

Dies sind zum Beispiel:

  • Fahrgeschäfte vom Kinderkarussell bis hin zur Achterbahn
  • Schau- und Belustigungsgeschäfte
  • Zelte, Bühnen und Tribünen (auch für private Feiern).

Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

 

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt werden, einer Ausführungsgenehmigung.

Die Inhaberin oder der Inhaber der Ausführungsgenehmigung hat die Übertragung der Ausführungsgenehmigung an Dritte der zuletzt zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

Eine gültige Ausführungsgenehmigung kann jederzeit auf eine beliebige andere natürliche oder juristische Person übertragen werden.

  • Prüfbuch

50,00 €

Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides.

Die Übertragung gilt unbefristet.

Zwei bis vier Wochen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Die Anzeige der Übertragung der Ausführungsgenehmigung eines Fliegenden Baus ist online zu stellen. Der Online-Dienst wird in Kürze hier zur Verfügung stehen.