#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Dies sind zum Beispiel:
- Fahrgeschäfte vom Kinderkarussell bis hin zur Achterbahn
- Schau- und Belustigungsgeschäfte
- Zelte, Bühnen und Tribünen (auch für private Feiern).
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt werden, einer Ausführungsgenehmigung. Siehe dazu Fliegende Bauten - Ausführungsgenehmigung beantragen
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einer Ausführungsgenehmigung ist die Verlängerung der Geltungsdauer zu beantragen.