Fliegende Bauten - Verlängerung der Ausführungsgenehmigung beantragen

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Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

Dies sind zum Beispiel:

  • Fahrgeschäfte vom Kinderkarussell bis hin zur Achterbahn
  • Schau- und Belustigungsgeschäfte
  • Zelte, Bühnen und Tribünen (auch für private Feiern).

Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

 

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt werden, einer Ausführungsgenehmigung. Siehe dazu Fliegende Bauten - Ausführungsgenehmigung beantragen

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einer Ausführungsgenehmigung ist die Verlängerung der Geltungsdauer zu beantragen.

  • Antragstellung vor Ablauf der Geltungsdauer der Ausführungsgenehmigung

  • ggf. Prüfbericht einer/eines Sachverständigen für Fliegende Bauten

Für die Verlängerung der Geltungsdauer wird eine Gebühr zwischen 50,00 € und 1.250,00 € fällig.

Zwei bis acht Wochen nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Bevor die Geltungsdauer verlängert werden kann, ist der Fliegende Bau durch Sachverständige zu überprüfen.

Der Antrag auf Verlängerung ist danach online zu stellen. Der Online-Dienst wird in Kürze hier zur Verfügung stehen.

Erfolgt die vorherige Prüfung nicht durch die Stadt Bielefeld selbst, muss der Bericht der Prüfstelle in zweifacher Ausfertigung (Originale) mit dem Prüfbuch eingereicht oder durch die Prüfstelle direkt zum Bauamt der Stadt Bielefeld gesendet werden.