Wenn wegen Abbrucharbeiten eine Schuttmulde benötigt wird und diese nicht auf dem Privatgrundstück, sondern auf der öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Schuttmulden - Ausnahmegenehmigung zum Abstellen beantragen
Schuttmulden - Ausnahmegenehmigung zum Abstellen beantragen
Online-Antrag zum Abstellen von Schuttmulden
- 14,50 € pro Mulde vom ersten Tag bis maximal 7 Tage (eine Woche)
- 16,50 € pro Mulde ab dem 8. Tag bis maximal 4 Wochen
Die Rechnung erhalten Sie mit der Genehmigung zum Aufstellen der Schuttmulde.
Die Genehmigung gilt max. 4 Wochen. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Erteilung der Genehmigung kann bis zu 5 Tage dauern.
Sie können den Antrag auf die folgenden Arten stellen:
- per Online-Antrag
- persönlich
- schriftlich (auch formlos per Mail)
- per Fax (formlos)