Schuttmulden - Ausnahmegenehmigung zum Abstellen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn wegen Abbrucharbeiten eine Schuttmulde benötigt wird und diese nicht auf dem Privatgrundstück, sondern auf der öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Online-Antrag zum Abstellen von Schuttmulden

  • 14,50 € pro Mulde vom ersten Tag bis maximal 7 Tage (eine Woche)
  • 16,50 € pro Mulde ab dem 8. Tag bis maximal 4 Wochen

Die Rechnung erhalten Sie mit der Genehmigung zum Aufstellen der Schuttmulde.

Die Genehmigung gilt max. 4 Wochen. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Erteilung der Genehmigung kann bis zu 5 Tage dauern.

Sie können den Antrag auf die folgenden Arten stellen:

  • per Online-Antrag
  • persönlich
  • schriftlich
  • per Fax