Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Schuttmulden - Ausnahmegenehmigung zum Abstellen beantragen

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Wenn wegen Abbrucharbeiten eine Schuttmulde benötigt wird und diese nicht auf dem Privatgrundstück, sondern auf der öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Online-Antrag zum Abstellen von Schuttmulden

  • 14,50 € pro Mulde vom ersten Tag bis maximal 7 Tage (eine Woche)
  • 16,50 € pro Mulde ab dem 8. Tag bis maximal 4 Wochen

Die Rechnung erhalten Sie mit der Genehmigung zum Aufstellen der Schuttmulde.

Die Genehmigung gilt max. 4 Wochen. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Erteilung der Genehmigung kann bis zu 5 Tage dauern.

Sie können den Antrag auf die folgenden Arten stellen:

  • per Online-Antrag
  • persönlich
  • schriftlich (auch formlos per Mail)
  • per Fax (formlos)