Sondernutzung - Schuttmulde auf öffentlicher Fläche beantragen

Sondernutzung - Schuttmulde auf öffentlicher Fläche beantragen

Wenn wegen Abbrucharbeiten eine Schuttmulde benötigt wird und diese nicht auf dem Privatgrundstück, sondern auf der öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden soll, wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Online-Antrag zum Abstellen von Schuttmulden

  • 14,50 € pro Mulde vom ersten Tag bis maximal 7 Tage (eine Woche)
  • 16,50 € pro Mulde ab dem 8. Tag bis maximal 4 Wochen

Die Rechnung erhalten Sie mit der Genehmigung zum Aufstellen der Schuttmulde.

Die Genehmigung gilt max. 4 Wochen. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Erteilung der Genehmigung kann bis zu 5 Tage dauern.

Sie können den Antrag auf die folgenden Arten stellen:

  • per Online-Antrag
  • persönlich
  • schriftlich (auch formlos per Mail)
  • per Fax (formlos)