#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Seit Oktober 2015 gibt es spezielle Kennzeichen für Elektrofahrzeuge. Auch Hybridfahrzeuge, die u.a. mit Strom betrieben werden, können dieses Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
Das E-Kennzeichen ist keine Pflicht für diese Fahrzeuge, die "normalen" Kennzeichen sind weiterhin gültig.
In Bielefeld gibt es keine besonderen Vergünstigungen oder Boni für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Jede Gemeinde legt selbst fest, ob sie z. B. kostenfreie Parkplätze für Elektrofahrzeuge bereitstellt oder Bus- und Taxispuren zur Benutzung frei gibt.