Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Händlerkennzeichen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Rote Händlerkennzeichen können zuverlässige

  • Kraftfahrzeugherstellerinnen und Kraftfahrzeughersteller
  • Kraftfahrzeugteileherstellerinnen und Kraftfahrzeugteilehersteller
  • Kraftfahrzeugwerkstätten
  • Kraftfahrzeughändlerinnen und Kraftfahrzeughändler

für

  • Prüfungsfahrten zu einem amtlichen Sachverständigen (TÜV usw.)
  • Probefahrten, um die Fahreigenschaften eines Fahrzeuges zu testen
  • Überführungsfahren

beantragen.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
    • Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (nicht älter als 12 Monate)
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate) und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
  • Formloser Antrag mit Angaben zur verantwortlichen Person für das rote Kennzeichen
  • Nachweis, dass ein Führungszeugnis behördlicher Art von der verantwortlichen Person beantragt wurde (Quittung)
  • Standortnachweis (Stellplätze)

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 141,20 € für die Zuteilung
  • 26,50 € für die Verlängerung
  • 15,60 € für das Fahrzeugscheinheft
  • Zusätzlich eine Gebühr für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Das rote Kennzeichen wird befristet zugeteilt.

Möchten Sie das rote Händlerkennzeichen erstmalig beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Zulassungsbehörde.

Liegen alle für die Zuteilung des roten Händlerkennzeichens notwendigen Unterlagen und Auskünfte vor, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung, um einen Termin für die Zuteilung in der Zulassungsbehörde zu vereinbaren.