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Ein Fahrzeug, das zurzeit außer Betrieb gesetzt ist, soll auf die letzte eingetragene Halterin bzw. den letzten eingetragenen Halter wieder zugelassen werden.
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Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
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Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.
Genauere Informationen finden Sie hier.Suche ...
Ein Fahrzeug, das zurzeit außer Betrieb gesetzt ist, soll auf die letzte eingetragene Halterin bzw. den letzten eingetragenen Halter wieder zugelassen werden.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
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Zahlbar mit Bargeld oder girocard.
Gebühren für die Online-Beantragung:
Zahlbar mit PayPal oder Kreditkarte.
Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ist unbefristet gültig.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.
Ein Fahrzeug, das zurzeit außer Betrieb gesetzt ist, soll auf die letzte eingetragene Halterin bzw. den letzten eingetragenen Halter wieder zugelassen werden.
Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges ist unbefristet gültig.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen allerdings nur in dem angegebenen Zeitraum bewegt werden.
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