Kraftfahrzeugkennzeichen - rotes Oldtimerkennzeichen beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Rote Oldtimerkennzeichen können zuverlässige Personen für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und
  • der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie
  • für An- und Abfahrten zu diesen Veranstaltungen

beantragen.

Darüber hinaus können diese Kennzeichen zu

  • Prüfungsfahrten
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten sowie
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Fahrzeuges

verwendet werden.

  • Das Kennzeichen wird nur an zuverlässige Personen ausgegeben; bei Zuwiderhandlungen ist der Widerruf möglich.
  • Die Kennzeichenzuteilung kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge erfolgen. Eine gleichzeitige Zulassung gemäß § 3 FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) ist somit nicht zulässig.
  • Das Fahrzeug muss bzw. die Fahrzeuge müssen 30 Jahre alt oder älter sein.
  • Für das Kennzeichen sind Versicherungsbeiträge und Steuern zu entrichten.
  • Das Kennzeichen darf in den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern nicht verwendet werden.
  • Das Kennzeichen darf nur für das im Fahrzeugscheinheft eingetragene Fahrzeug bzw. die Kennzeichen dürfen nur für die im Fahrzeugscheinheft eingetragenen Fahrzeuge und für die genannten Zwecke verwandt werden.
  • Sind in dem Fahrzeugscheinheft mehrere Fahrzeuge eingetragen, darf mit den Kennzeichenschildern zur selben Zeit dennoch nur ein Fahrzeug gefahren werden.
  • Neben dem Fahrzeugscheinheft sind fortlaufende Aufzeichnungen über jede einzelne Fahrt in Form eines Fahrtennachweisbuches zu führen.
  • Bei Verkauf eines Fahrzeuges ist das Fahrzeugscheinheft zum Zwecke der Austragung des betreffenden Fahrzeuges vorzulegen bzw. ist das Kennzeichen außer Betrieb setzen zu lassen, wenn es sich um das einzige im Fahrzeugscheinheft eingetragene Fahrzeug handelt.
  • Soll ein neu erworbenes Fahrzeug ebenfalls mit dem Kennzeichen gefahren werden, ist dessen Eintragung in das Fahrzeugscheinheft unter Vorlage der genannten Unterlagen (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer) zu beantragen.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Versicherungsbestätigung (mit eVB-Nummer) für rote Kennzeichen
  • Identitätsnachweis für natürliche Personen:
    • Deutsche und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: gültiger Personalausweis oder Pass
    • Nicht EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer: entweder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel oder Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT)
  • Identitätsnachweis für juristische Personen:
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate) und amtlicher Lichtbildausweis bzw. amtliche Lichtbildausweise (Kopie) der vertretungsberechtigten Person
  • Formloser Antrag mit folgenden Angaben zur Begründung des Bedarfes
    • Herstellerin bzw. Hersteller und Fahrzeug-Ident.-Nummer aller Fahrzeuge
    • Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbriefe) aller Fahrzeuge
    • Auflistung der Veranstaltungen, an denen voraussichtlich innerhalb des ersten Zuteilungszeitraumes (1 Jahr) teilgenommen werden soll
  • Nachweis, dass ein Führungszeugnis behördlicher Art beantragt wurde (Quittung)
  • Gutachten gemäß § 23 StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO) für die Einstufung jedes einzelnen Fahrzeuges als Oldtimer (früher Gutachten gemäß § 21 c StVZO). Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchzuführen - es sei denn, es wurde mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 StVZO erstellt.

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 141,20 € für die Zuteilung
  • 26,50 € für die Verlängerung
  • 15,60 € für das Fahrzeugscheinheft

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Die Zuteilung des Kennzeichens ist auf ein Jahr befristet. Vor Ablauf der Zuteilungsfrist ist unaufgefordert ein Verlängerungsantrag zu stellen und diesem eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) beizufügen.

Im Rahmen der Verlängerung der Zuteilungsfrist sind durch Urkunden oder Teilnahmebescheinigungen Nachweise zu erbringen, an welchen Veranstaltungen mit welchen Fahrzeugen im letzten Zuteilungszeitraum teilgenommen wurde.

Möchten Sie erstmalig ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Zulassungsbehörde.

Liegen alle für die Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens notwendigen Unterlagen und Auskünfte vor, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung, um einen Termin für die Zuteilung in der Zulassungsbehörde zu vereinbaren.