Über das Online-Portal für die Leasingbriefauskunft bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen haben Sie die Möglichkeit, den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde abzufragen.
Kraftfahrzeug - Online-Leasingbriefauskunft
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Halten Sie bitte für die Auskunft die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer bereit.
keine