Personalausweis - von der Ausweispflicht befreien

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Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen).

Die Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) laufen in den nächsten Monaten ab oder sind schon abgelaufen.

Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.

Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer oder ein Bevollmächtigter stellen.

  • der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
  • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, dem zu entnehmen ist, das die Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
     
  • die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
  • zusätzlich:
    • wenn Antragsteller Betreuer: Betreuerbestellung
    • wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

Der Bescheid über die Ausweisbefreiung ist kostenlos und wird zugeschickt, der alte Ausweis wird dann ungültig wieder ausgehändigt.

Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Bielefeld wohnt.
Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird eingezogen.

Der Bescheid über die Ausweisbefreiung ist kostenlos.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.

Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt, der alte Ausweis wird dann ungültig wieder ausgehändigt.

Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.

 

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Bitte wählen Sie hierfür das Anliegen "Klärung einer Personalausweis-/Pass-/Kinderreisepassangelegenheit" aus.

 

Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Bielefeld wohnt.
Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.