Personalausweis - von der Ausweispflicht befreien

Personalausweis - von der Ausweispflicht befreien

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen).

Die Ausweisdokumente (Personalausweis und/ oder Reisepass) laufen in den nächsten Monaten ab oder sind schon abgelaufen.

Ist die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig oder steht unter Betreuung (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und nimmt aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teil, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.

Den Antrag kann die Person selbst oder der/die gesetzliche Betreuer/in oder eine bevollmächtigte Person stellen.

  • den bisherigen Personalausweis und Reisepass der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
     
  • Die Nachweise für die alternativen Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 PAuswG können wie folgt dargelegt werden:
    • 1. Alt.: Bestellungsurkunde mit dem Aufgabenkreis „in allen Angelegenheiten“ oder einem Einwilligungsvorbehalt im Aufgabenbereich „Aufenthaltsbestimmung“ ODER
    • 2. Alt.: Explizite Bescheinigung des Pflegeheimes/-dienstes/Krankenhauses über den dauerhaften Aufenthaltsort. Eine Wohnungsgeberbestätigung bzw. der gemeldete Wohnsitz ist nicht ausreichend ODER
    • 3. Alt.: Ein ärztliches Attest oder etwas Ähnliches aus dem hervorgeht, dass sich die betroffene Person nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen kann.
       
  • die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
     
  • zusätzlich:
    • wenn der Antragsteller Betreuer ist: Betreuerbestellung
    • wenn der Antragsteller bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.) ist: schriftliche, formlose Vollmacht

Der Bescheid über die Ausweisbefreiung ist kostenlos und wird zugeschickt. Der alte Ausweis wird dann ungültig wieder ausgehändigt.

Der Bescheid über die Ausweisbefreiung ist kostenlos.

Die Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht ersetzt zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Ausweisdokument.

Sie kann zur Vorlage bei inländischen Institutionen, wie z. B. Banken, Versicherungen oder Behörden, benutzt werden.

Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache oder formlos schriftlich durch die betroffene Person selbst oder eine bevollmächtigte Person/ bestellten Betreuenden erfolgen.

Die Bescheinigung wird ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Die Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird in ihrer Wirksamkeit auf den Tag datiert, an dem die betroffene Person kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen wird.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Bitte wählen Sie hierfür das Anliegen "Klärung einer Personalausweis-/Pass-/Kinderreisepassangelegenheit" aus.


Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.