Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache einer oder eines Betreuenden oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.
Der Bescheid über die Ausweisbefreiung wird zugeschickt, der alte Ausweis wird dann ungültig wieder ausgehändigt.
Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Bitte wählen Sie hierfür das Anliegen "Klärung einer Personalausweis-/Pass-/Kinderreisepassangelegenheit" aus.
Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Bielefeld wohnt.
Die Befreiung kann durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes aufgehoben werden. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann wieder eingezogen.