Kinderreisepass - Verlust melden

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Wurde der Kinderreisepass verloren oder gestohlen, müssen Sie den Verlust in der Bürgerberatung anzeigen.

 

Ab dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig.

Für Kinder besteht nur die Möglichkeit zur Beantragung eines elektronischen Reisepasses oder eines Personalausweises.

 

 

Für die Verlustmeldung entstehen keine Kosten.

Der Verlust des Kinderreisepasses muss in der Bürgerberatung angezeigt werden. 

Die Verlusterklärung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.