#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Der Reisepass liegt immer in der Bürgerberatung zur Abholung bereit, in der er beantragt wurde. In Einzelfällen wurde bei der Beantragung die Abholung an anderer Stelle vereinbart.
Über Bearbeitungsstand abfragen können Sie nachschauen ob der Reisepass fertig gestellt ist. Die Pass-/Ausweisnummer finden Sie auf der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben.
Nur Dokumente mit dem Status "abholbereit" sind wirklich vor Ort angekommen. "In Bearbeitung" bedeutet "noch nicht fertig".
Alternativ können Sie telefonisch nachfragen.
Der Reisepass ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, kann der Antragsteller eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Jugendliche unter 18 Jahren können den Reisepass nur in Begleitung der Sorgeberechtigten abholen. Alternativ kann eine Vollmacht aller Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Bei Expressbestellung kann der Reisepass i.d.R. 4 bis 5 Werktage nach der Beantragung abgeholt werden. Erfolgt die Bestellung bis 11:00 Uhr, dann gilt bereits der Beantragungstag als erster Werktag. Als Werktag gilt nur Montag bis Freitag.
Der Express-Reisepass liegt am Liefertag ab 12:00 Uhr zur Abholung bereit.