Reisepass - Verlust melden

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Wurde der Reisepass verloren oder gestohlen, müssen Sie den Verlust in der Bürgerberatung anzeigen. Einen Diebstahl sollten Sie vorher bei der Polizei melden. Der Reisepass wird in der Bürgerberatung als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen.

Es besteht keine Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer beantragt werden.

Für die Verlustmeldung fallen keine Kosten an.

Der Verlust des Reisepasses muss in der Bürgerberatung angezeigt werden. Gleichzeitig kann ein neuer Reisepass beantragt werden.

Die Verlustmeldung sowie die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Taucht der verlorene oder gestohlene Reisepass wieder auf, ist dieser persönlich oder durch eine in Vollmacht handelnde Person in der Bürgerberatung mit Termin vorzulegen. Sofern das Dokument noch einwandfrei ist und noch kein neuer Reisepass beantragt wurde, wird dieser wieder ausgehändigt und ansonsten eingezogen.