Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Parkverstoß melden

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Sie haben die Möglichkeit einen Parkverstoß anzuzeigen.

Anonyme Anzeigen sind nicht möglich, sodass die Angabe personenbezogener Daten zu Ihrer Person erforderlich ist. Ihre Angaben müssen zutreffend und vollständig sein.

Sie müssen bereit sein, als Zeugin bzw. Zeuge auszusagen. Als Zeugin bzw. Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage und zu einem möglichen Erscheinen vor Gericht verpflichtet. Vorsätzliche Falschangaben zu einer angeblichen Ordnungswidrigkeit können eine Straftat darstellen. Kosten des Verfahrens und Auslagen der bzw. des Betroffenen können Ihnen auferlegt werden, wenn vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstattet wird.

Angaben zu

  • Fahrzeugtyp (z. B. PKW)
  • Fahrzeugfarbe
  • Amtliches Kennzeichen
  • Feststellungsdatum
  • Feststellungszeit
  • Feststellungsort (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Foto (immer erforderlich)
  • Art des Verstoßes (z. B. Parken im absoluten Haltverbot)

Beim Einreichen von Fotos muss das Kfz-Kennzeichen des betroffenen Fahrzeuges lesbar sein. Personen sowie die Kfz-Kennzeichen anderer Fahrzeuge sollten unkenntlich gemachten werden.

Für die Erstattung der Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Sie können die Anzeige online erfassen.