Jugendfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Jahresfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Fünfjahresfischereischein gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.
Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.
Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.