#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).
In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.