Schottergärten - Förderung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Stadt Bielefeld fördert bis 2025 die Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete (Vor)Gärten. 

Unter Schottergärten versteht man Vorgartenflächen, die ganz oder überwiegend aus Kies, Schotter, Steinen oder Pflaster bestehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten und versiegelte Flächen insbesondere in Vorgärten so umzuwandeln, damit diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen, Angebote für Insekten und andere Tiere bieten und das Regenwasser gut versickern lassen.

Gefördert wird die Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies und anderen Materialien. Außerdem wird die Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie die Neubepflanzung mit Sträuchern, Stauden und Blühwiesen von der Stadt Bielefeld bezuschusst.

Anträge auf Bewilligung eines Zuschusses entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Bielefeld zur Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen in naturnah gestaltete Vorgärten/Gärten können bis zum 31. Oktober eines Haushaltsjahres online  gestellt werden.

Die bewilligten Zuschüsse werden längstens bis zum 30. Juni des Folgejahres bereitgehalten.

Den Auszahlungsantrag kann ebenfalls online gestellt werden.

Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien.