Kraftfahrzeug - Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Eine Einzelgenehmigung ist gemäß § 13 EG-Fahrgenehmigungsverordnung (EG-FGV) für Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW), M2/M3 (Kraftomnibusse), N (Lastkraftwagen) und O (Anhänger ohne Typgenehmigung) vorgeschrieben.

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, nicht älter als 6 Monate

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen (2-seitig)
  • Aufstellung der Rechtsakten, denen das Fahrzeug entspricht

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 39,50 € im Rahmen der Zulassung
  • 49,70 € Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung II ohne Zulassung

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Die erforderlichen Unterlagen sind unter Angabe von Kontaktdaten vor der Zulassung des Fahrzeuges in der Zulassungsbehörde abzugeben. Nach Prüfung der Unterlagen wird sich die Zulassungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen, um gegebenenfalls einen Termin für die Zulassung zu vereinbaren.