Kraftfahrzeug - Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Eine Einzelgenehmigung ist gemäß § 13 EG-Fahrgenehmigungsverordnung (EG-FGV) für Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW), M2/M3 (Kraftomnibusse), N (Lastkraftwagen) und O (Anhänger ohne Typgenehmigung) vorgeschrieben.

Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, nicht älter als 6 Monate.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen (2-seitig)
  • Aufstellung der Rechtsakten, denen das Fahrzeug entspricht

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 39,50 € im Rahmen der Zulassung
  • 49,70 € Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung II ohne Zulassung

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Die erforderlichen Unterlagen sind unter Angabe von Kontaktdaten vor der Zulassung des Fahrzeuges in der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben. Nach Prüfung der Unterlagen wird sich die Kfz-Zulassungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen, um gegebenenfalls einen Termin für die Zulassung zu vereinbaren.