Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Kraftfahrzeug - Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung beantragen

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Eine Einzelgenehmigung ist gemäß § 13 EG-Fahrgenehmigungsverordnung (EG-FGV) für Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW), M2/M3 (Kraftomnibusse), N (Lastkraftwagen) und O (Anhänger ohne Typgenehmigung) vorgeschrieben.

Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer technischen Prüfstelle oder eines Technischen Dienstes, der für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen benannt ist, nicht älter als 6 Monate.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (eine Fotokopie ist ausreichend)
  • Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen (2-seitig)
  • Aufstellung der Rechtsakten, denen das Fahrzeug entspricht

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!

  • 39,50 € im Rahmen der Zulassung
  • 49,70 € Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung II ohne Zulassung

Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girokarte, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

Die erforderlichen Unterlagen sind unter Angabe von Kontaktdaten vor der Zulassung des Fahrzeuges in der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben. Nach Prüfung der Unterlagen wird sich die Kfz-Zulassungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen, um gegebenenfalls einen Termin für die Zulassung zu vereinbaren.