Schuleingangsuntersuchung - Termin vereinbaren und Elternfragebogen einreichen

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Alle Kinder, die zwischen dem 1.10. eines Jahres und dem 30.9. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, werden schulpflichtig und erhalten eine Termineinladung für eine Schuleingangsuntersuchung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand und den Entwicklungsstand Ihres Kindes abzuschätzen.

Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt im gesamten Schuljahr vor der Einschulung statt. Die älteren Kinder werden in einer ersten Welle bis ca. Februar/März und die jüngeren Kinder in einer zweiten Welle bis kurz vor den Sommerferien untersucht. So kann es passieren, dass Ihr Kind noch keine Einladung erhalten hat und seine Freundinnen oder Freunde im Kindergarten schon untersucht wurden. Das sollte kein Anlass zur Besorgnis sein. Sie erhalten rechtzeitig per Post eine Einladung zu der Untersuchung.

  • §§ 35, 54 Schulgesetz NRW
  • § 12 ÖGDG NRW

Schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung incl. QR-Code für die Terminvereinbarung und zum Elternfragebogen.

Für die Untersuchung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vorsorgeheft
  • Impfausweis
  • Elternfragebogen
    Der Elternfragebogen kann im Terminbuchungsprozess ausgefüllt und direkt eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig, dennoch ist die Beantwortung der Fragen hilfreich, um Sie und Ihr Kind gut für die anstehende Einschulung beraten zu können. Haben Sie den Elternfragebogen online eingereicht, so stehen die Informationen der Ärztin bzw. dem Arzt am Untersuchungstag direkt zur Verfügung. Dies erleichtert den Ablauf der Untersuchung. Sofern der Elternfragebogen nicht online eingereicht wurde, ist dieser zum Termin mitzubringen.

und sofern vorhanden:

  • Brille/Hörgeräte
  • Arzt/Krankenhausberichte, sofern nicht bereits mit der Terminvereinbarung hochgeladen
  • Berichte von Frühförderstellen/Ergotherapie/Logopädie, sofern nicht bereits mit der Terminvereinbarung hochgeladen

Sprachbarrieren können hinderlich sein. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, bringen Sie bitte in diesem Fall eine Person mit, die in Ihre Sprache übersetzt. Es kann jemand aus der Nachbarschaft, dem Kollegenkreis oder Bekanntenkreis sein. 

Die Schuleingangsuntersuchung ist kostenfrei.

Wenn Sie die schriftliche Einladung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Online-Termin vereinbaren, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt der Einladung.

Die Teilnahme an der Untersuchung ist laut Schulgesetz NRW verpflichtend. Falls Sie keinen Termin vereinbaren oder Ihren Termin unentschuldigt verpassen, kann eine Meldung an das Schulamt erfolgen. Dieses kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einleiten.

Bei Buchung des Termins, direkt nach Erhalt der Einladung, können Sie auf die freigeschalteten Termine zugreifen. Da die Einladungen nach und nach verschickt werden, ist es unabdingbar, dass Sie unmittelbar nach Erhalt der Einladung einen Termin buchen.

Hat Ihr Kind eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung? Entwickelt sich Ihr Kind nicht altersgemäß und Sie machen sich Sorgen bezüglich der Einschulung? Denken Sie an eine Rückstellung vom Schulbesuch?   Dann melden Sie sich gerne und bitten um einen Termin für eine vorzeitige Untersuchung Ihres Kindes. Melden Sie sich schon nach den Sommerferien, noch vor den Anmeldungen in der Schule. Dann können wir für Sie einen vorzeitigen Termin mit mehr Zeit für die Untersuchung Ihres Kindes und Ihre Beratung organisieren. So bleibt noch genügend Zeit, sinnvolle oder notwendige Fördermaßnahmen vor der Einschulung anzuregen, in die Wege zu leiten und die Einschulung entsprechend zu planen.

In diesem Fall nutzen Sie bitte nicht die Online-Terminbuchung, sondern melden sich direkt telefonisch.

Ablauf der Terminvereinbarung:
Nach Erhalt der Einladung zur verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung kann über den QR-Code auf der Einladung ein Termin für die Untersuchung vereinbart werden. Alternativ kann weiterhin telefonisch ein Termin gebucht werden.

Ablauf der Untersuchung:
Die Schuleingangsuntersuchung gliedert sich in zwei Untersuchungsabschnitte, wobei der erste von der bzw. dem medizinischen Fachangestellten und der zweite von der Ärztin bzw. vom Arzt durchgeführt wird. Die gesamte Untersuchung dauert mindestens 60 Minuten und wird mit einem speziell für die Einschulungsuntersuchungen entwickelten Untersuchungsverfahren durchgeführt. Dieses wird in ganz NRW standardisiert angewendet.

Die Ergebnisse der Untersuchung werden mit Ihnen besprochen und Sie werden beraten, wie Sie Ihr Kind unterstützen können, um ihm einen guten Schulstart zu ermöglichen.

Bei auffälligen Befunden wird Ihnen eine Mitteilung an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt mitgegeben, um gegebenenfalls noch notwendige diagnostische und therapeutische Schritte einzuleiten. Für die Schule wird ein schulärztliches Gutachten erstellt. Sie bekommen eine Kopie ausgehändigt. Bei Vorliegen einer für die Schule relevanten Erkrankung werden die Lehrer und Lehrerinnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, hinsichtlich des Umgangs mit der Erkrankung beraten.