#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Alle Kinder, die zwischen dem 1.10. eines Jahres und dem 30.9. des Folgejahres 6 Jahre alt werden, werden schulpflichtig und erhalten eine Termineinladung für eine Schuleingangsuntersuchung, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Schuleingangsuntersuchung dient dazu, den Gesundheitszustand und den Entwicklungsstand Ihres Kindes abzuschätzen.
Die Untersuchung findet im Gesundheitsamt im gesamten Schuljahr vor der Einschulung statt. Die älteren Kinder werden in einer ersten Welle bis ca. Februar/März und die jüngeren Kinder in einer zweiten Welle bis kurz vor den Sommerferien untersucht. So kann es passieren, dass Ihr Kind noch keine Einladung erhalten hat und seine Freundinnen oder Freunde im Kindergarten schon untersucht wurden. Das sollte kein Anlass zur Besorgnis sein. Sie erhalten rechtzeitig per Post eine Einladung zu der Untersuchung.