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Wirtschaftliche Jugendhilfe - Unterlagen zur Abrechnung ambulanter, teilstationärer oder stationärer Leistungen der Jugendhilfe einreichen
Wirtschaftliche Jugendhilfe - Unterlagen zur Abrechnung ambulanter, teilstationärer oder stationärer Leistungen der Jugendhilfe einreichen
Wenn Sie einen jungen Menschen betreuen und die Bewilligung der Erzieherischen Hilfen vorliegt, erhalten Sie im Anschluss daran unaufgefordert die Kostenzusage der Wirtschaftlichen Jugendhilfe inkl. Aktenzeichen.
Unterlagen und Rechnungen zu den Einzelfällen können Sie dann hier an das Jugendamt übermitteln.
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Sie betreuen einen jungen Menschen, für den Ihnen eine Kostenzusage von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Stadt Bielefeld vorliegt.
Rechnung bzw. Unterlagen, die eingereicht werden sollen
Es gelten die Regelungen des BGB und SGB X, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.
Eine Bearbeitung erfolgt im Regelfall innerhalb von zwei Wochen.
Eine Übermittlung an das Jugendamt kann
online
per E-Mail (derzeit nur unverschlüsselt)
per Post - Unterlagen in Papier werden eingescannt und dann vernichtet -
erfolgen.
Die elektronische Übermittlung über das Serviceportal gewährleistet eine zügige Datenübermittlung und stellt sicher, dass Ihre Rechnungen, Unterlagen richtig zugeordnet werden. Wir empfehlen diesen Weg daher ausdrücklich.
Hinweise:
Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie das Aktenzeichen (bestehend aus dem Buchstaben bzw. St, Sch und der Ziffernfolge, z.B. „J 2024“) korrekt übermitteln. Anderenfalls kann es zu fehlerhaften Zuordnungen kommen, die die Bearbeitungszeit verzögern.
Sie können jeweils für einen jungen Menschen zu dessen Aktenzeichen mehrere Dokumente online einreichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Unterlagen für verschiedene junge Menschen in einem Formular einreichen können. Möchten Sie zu mehreren jungen Menschen Unterlagen einreichen, muss nach der Einreichung für den ersten jungen Menschen der Service neu gestartet werden.