Stillfreundliches Bielefeld - Als stillfreundlicher Ort registrieren

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Die Stadt Bielefeld fördert mit dem Kennzeichnen von stillfreundlichen Orten im Rahmen der Kampagne „Stillfreundliches Bielefeld“ das Stillen, um allen Kindern von Lebensbeginn an eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Zu häufig fühlen sich Frauen beim Stillen in der Öffentlichkeit unwohl oder haben Schwierigkeiten einen geeigneten Ort zu finden. Stillen ist jedoch normal und beugt bestimmten Krankheiten bei Mutter und Kind vor. Deshalb sollten sich junge Familien nicht zurückziehen müssen und auch während der Stillzeit am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Interessierte Lokale, Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in Bielefeld können sich als "Stillfreundlicher Ort" registrieren und durch einen Aufkleber sichtbar als stillfreundlicher Ort auszeichnen lassen. Nach der Registrierung werden die Einrichtungen dann auf der Liste „Stillfreundlicher Orte“ sowie der Karte „Stillfreundlicher Orte“ veröffentlicht. 

Weitere Informationen rund um das Thema "Stillen" finden Sie unter: https://www.bielefeld.de/stillfreundlich

  • Babys und Kleinkinder sind in der Lokalität willkommen. Es wird eine rauchfreie, babyfreundliche Umgebung angeboten.
  • Mütter dürfen ihre Babys stillen, auch ohne etwas zu konsumieren.
  • Es werden Sitzmöglichkeiten für stillende Mütter angeboten.
  • Der Aufkleber wird sichtbar für Kundinnen und Kunden platziert.

Die Registrierung ist kostenlos.

  • Innerhalb von 1- 2 Tagen nach der Registrierung wird eine Eingangsbestätigung per Mail versandt.
  • Die Zusendung des Aufklebers und ggf. das zusätzlich ausgewählte Poster und/oder die Broschüre erfolgt zeitnah.

  • Die Registrierung des "Stillfreundlichen Ortes" erfolgt Online. 
  • Im Registrierungsprozess gibt es die Möglichkeit noch ein Informations-Poster in DIN A4 und/oder eine Broschüre „Stillfreundliches Bielefeld“ zu bestellen.
  • Nach der Registrierung wird ein Aufkleber mit dem Logo zur Kampagne "Stillfreundliches Bielefeld" in der Größe DIN A6 und ggf. das zusätzlich ausgewählte Poster und/oder die Broschüre zugesandt.
  • Der Aufkleber mit dem Logo muss gut sichtbar für die Kundinnen und Kunden platziert werden.
  • Die registrierte Einrichtung wird auf der Liste „Stillfreundlicher Orte“ sowie der Karte „Stillfreundlicher Orte“ veröffentlicht.