Gewerberegisterauskunft beantragen

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Das Gewerberegister ist das Verzeichnis aller Unternehmen in der Gemeinde und nicht, wie das Handelsregister, öffentlich zugänglich.

  • Eine Auskunft darf erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
  • Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
  • Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

  • schriftlicher formloser Antrag
  • eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen)

15,00 €

Persönliche Anträge können in bar, per Verrechnungsscheck oder per girocard bezahlt werden.

Schriftliche Auskunftsanfragen können ebenfalls mit Verrechnungsscheck beglichen werden oder erhalten vor Auskunftserteilung eine Gebührenanforderung.

In der Regel 3 Tage.

Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt und erfasst wurde.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • persönlich
  • schriftlich
  • Eine Zusendung per Fax oder elektronisch ist ebenfalls möglich.
  • Telefonische Anträge sind nicht zulässig.
     

Auskunft aus dem Gewerberegister für Behörden/öffentliche Stellen

Behörden und andere öffentliche Stellen haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerberegister online einzuholen. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren lassen.


Weitere Informationen für Sie: