Wartungsarbeiten an der BundID

Am Mittwoch, den 22.01.2025 werden in der Zeit von 13:00 bis ca. 17:00 Uhr Wartungsarbeiten an der BundID durchgeführt. In diesem Zeitraum kann es zu Einschränkungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Infektionsschutz - Als Einrichtung eine Infektionskrankheit melden

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Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.

Wenn in einer Einrichtung eine Person an einer Infektionskrankheit erkrankt, ist die Einrichtung angehalten, eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt abzugeben.

§ 34 IfSG

Die Meldung erfolgt zur Durchführung von § 34 IfSG (Infektionsschutz in Einrichtungen, die unter § 33 IfSG fallen).

  • Es handelt sich um eine Einrichtung i.S.v. §33 IfSG

Die Meldung ist kostenfrei.

  • Die Meldung erfolgt online.
  • Während des Online-Prozesses unterstützt die integrierte Autovervollständigung registrierte Kitas und Schulen bei der Dateneingabe und blendet kontextsensitive Vorschläge innerhalb eines jeden Eingabefelds ein.
  • Die Meldung wird nach Abschluss verschlüsselt an das Gesundheitsamt übermittelt

In Einzelfällen wird die Einrichtung kontaktiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen und weiteren Infektionen/Übertragungen vorzubeugen.