#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Das Gesundheitsamt verfolgt das Auftreten und den Verlauf ansteckender Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz. Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten führt es die erforderlichen Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung durch und ordnet Schutzmaßnahmen an, die der Unterbrechung von Infektionsketten dienen.
Wenn in einer Einrichtung eine Person an einer Infektionskrankheit erkrankt, ist die Einrichtung angehalten, eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt abzugeben.