Sportverein - Bestandserhebung für Bielefelder Sportvereine durchführen

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Im nachfolgenden Online-Dienst haben Sie als Mitgliedsverein des Stadtsportbundes Bielefeld die Möglichkeit die Bestandsdaten Ihres Vereines digital an das Sportamt zu übermitteln. In dem Zusammenhang können Sie Ihren Sportverein auch von der Entgeltpflicht für die Nutzung der städtischen Sportanlagen befreien und Zuschüsse (Jugend- und Übungsleiter- sowie Unterhaltungskostenzuschüsse) beantragen.

Die Mitgliederstatistik sowie weitere in den vergangenen Jahren abgefragte Daten werden direkt vom Landessportbund NRW an die Stadt Bielefeld übermittelt.

Die Meldung muss jährlich zum Anfang eines Jahres gemacht werden. Dafür bitte folgendes beachten:

Für das Verfahren benötigen Sie einen nach der Entgeltordnung der Stadt Bielefeld anerkennungsfähigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid vom Finanzamt. Weitere Informationen dazu finden sie unter "Erforderliche Unterlagen".

  • Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid für die Befreiung von der Entgeltpflicht für die Nutzung der städtischen Sportanlagen 
  • Übungsleiterfortbildungsnachweise bei der Beantragung eines städtischen Übungsleiterzuschusses (einen Nachweis aus dem vorherigen Jahr je angefangene 200 Vereinsmitglieder)
  • Einnahme-/Ausgabeaufstellung für die vereinseigenen Sportanlagen, für die ein Unterhaltungskostenzuschuss beantragt wird

Die jeweiligen Dokumente können am Ende des Online-Verfahrens hochgeladen werden.


Anrechnungsfähiger Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid:
Vereine, die jährlich eine Steuererklärung abgeben und damit auch jährlich einen entsprechenden Bescheid über die Körperschaftssteuer bekommen, müssen ihre Gemeinnützigkeit mit dem jeweils aktuellsten Bescheid (spätestens den Bescheid für das Steuerjahr 2022) nachweisen.

Vereine, die alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben, müssen ihre Gemeinnützigkeit mit dem jeweils aktuellsten Bescheid (spätestens den Bescheid für die Steuerjahre 2019-2021) nachweisen.

In welchem Rhythmus Ihr Verein eine neue Steuererklärung abgeben muss, ist den Erläuterungen Ihres Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides zu entnehmen.

Die Bestandserhebung für Bielefelder Sportvereine ist kostenfrei.

Die städtische Bestandserhebung ist jährlich vom 01.01. bis 30.04. freigeschaltet.

Innerhalb dieser Zeit können Sie die Daten für Ihren Verein melden. Außerhalb dieser Zeit ist die Beantragung von Zuschüssen und die Befreiung von der Entgeltpflicht nicht möglich.

Die Meldung erfolgt über den Online-Dienst.