#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Familiengerichte bestellen für Kinder und Jugendliche eine Person zum gesetzlichen Vertreter, wenn deren Eltern an der Vertretung des Kindes gehindert sind. Diese Person wird Vormundin oder Vormund genannt, wenn die gesamte elterliche Sorge auf die Person übertragen wird. Werden nur Teile der elterlichen Sorge übertragen, wird von einer (Ergänzungs-) Pflegerin bzw. von einem (Ergänzungs-)Pfleger gesprochen.
Das Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – der Stadt Bielefeld macht dem Familiengericht Vorschläge, welche Person zur Übernahme der Vormundschaft geeignet ist.
Wenn Sie beruflich als Vormundin oder Vormund tätig sind, können Sie sich beim Jugendamt bewerben und in den Kreis der Personen aufgenommen werden, die das Jugendamt dem Familiengericht vorschlägt. Sollten Sie bereits für das Jugendamt Bielefeld als Berufsvormundin oder Berufsvormund tätig sein oder als Interessentin bzw. Interessent Unterlagen nachreichen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit diese hochzuladen.