Vormundschaft - Interesse als Berufsvormundin bzw. Berufsvormund bekunden oder Unterlagen nachreichen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Familiengerichte bestellen für Kinder und Jugendliche eine Person zum gesetzlichen Vertreter, wenn deren Eltern an der Vertretung des Kindes gehindert sind. Diese Person wird Vormundin oder Vormund genannt, wenn die gesamte elterliche Sorge auf die Person übertragen wird. Werden nur Teile der elterlichen Sorge übertragen, wird von einer (Ergänzungs-) Pflegerin bzw. von einem (Ergänzungs-)Pfleger gesprochen.

Das Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – der Stadt Bielefeld macht dem Familiengericht Vorschläge, welche Person zur Übernahme der Vormundschaft geeignet ist.

Wenn Sie beruflich als Vormundin oder Vormund tätig sind, können Sie sich beim Jugendamt bewerben und in den Kreis der Personen aufgenommen werden, die das Jugendamt dem Familiengericht vorschlägt. Sollten Sie bereits für das Jugendamt Bielefeld als Berufsvormundin oder Berufsvormund tätig sein oder als Interessentin bzw. Interessent Unterlagen nachreichen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit diese hochzuladen.

  • Bürgerliches Gesetzbuch – BGB
  • Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII

  • Berufliche Qualifikation
  • Persönliche Eignung und Befähigung

  • Nachweis über die berufliche Vorbildung
  • Nachweis über juristische und/oder sozialpädagogische Kenntnisse
  • Schufa-Auskunft
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Motivationsschreiben, weshalb Interesse an der gesetzlichen Vertretung für Kinder und Jugendliche besteht

Die Aufnahme in den Kreis der Personen, die vom Jugendamt dem Familiengericht vorgeschlagen werden, erfolgt nach festgestellter Eignung und Befähigung unbefristet.

Die Bearbeitungszeit ist einzelfallabhängig, da die Klärung der Eignung und Befähigung persönliche Gespräche erfordert und diese individuell vereinbart werden.

Die Interessenbekundung kann schriftlich oder mittels Online-Dienst erfolgen.