#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Familiengerichte bestellen für Kinder und Jugendliche eine Person zum gesetzlichen Vertreter, wenn deren Eltern an der Vertretung des Kindes gehindert sind. Diese Person wird Vormundin oder Vormund genannt, wenn die gesamte elterliche Sorge auf die Person übertragen wird. Werden nur Teile der elterlichen Sorge übertragen, wird von einer (Ergänzungs-) Pflegerin bzw. von einem (Ergänzungs-)Pfleger gesprochen.
Das Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – der Stadt Bielefeld macht dem Familiengericht Vorschläge, welche Person zur Übernahme der Vormundschaft geeignet ist.
Wenn Sie ehrenamtlich als Vormundin oder Vormund tätig werden wollen, können Sie Ihr Interesse beim Jugendamt bekunden. Nach ersten Gesprächen mit Ihnen sind weitere Angaben zu machen und Nachweise einzureichen. Sollten Sie bereits als Vormundin oder Vormund tätig sein oder als Interessentin bzw. Interessent Unterlagen nachreichen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit diese hochzuladen.
Wenn Sie sich erstmalig für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessieren, lesen Sie bitte vorab das Merkblatt zum Thema ehrenamtliche Vormundschaft.