Abfall - Verpackungsgesetz - Pfandverstoß melden

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Einwegpfand-Verpackungen sind anhand einer Kennzeichnung der Deutschen Pfandsystem GmbH erkennbar. Diese Kennzeichnung besteht aus dem DPG-Zeichen und dem EAN-Code (Strichcode) und muss gut sichtbar auf dem Flaschenetikett platziert sein. Das Einwegpfand und die Erstattung betragen immer 25 Cent, die bei Rückgabe der Verpackung erstattet werden.

Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt nur für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind ab 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Bereits in Verkehr gebrachte Einweg-Getränkeverpackungen dürfen noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei abverkauft werden.

Diese Regelung bezieht sich auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff von 0,1 - 3 Litern. Das Pfandlogo muss klar erkennbar sein und auch bei defekten Automaten z. B. händisch zurückgenommen werden. Der Markt kann bei größeren Mengen Termine oder Zeitfenster für die Rücknahme vereinbaren, in dem der Markt nicht so gut besucht ist.

Übermäßig verschmutzte Behältnisse kann der Markt aus hygienischen Gründen zurückweisen und verlangen, dass sie erst nach Säuberung erneut zur Pfandrückgabe wiedergebracht werden.

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt Pfandpflichtverletzungen.

Einwegflaschen werden nach einmaliger Nutzung gepresst oder geschreddert und dann der Verwertung zugeführt. Dagegen sind Mehrwegflaschen die bessere Wahl, denn diese werden nach der Nutzung gereinigt und erneut befüllt. Die Wiederbefüllung von Mehrwegflaschen spart im Vergleich zur ständigen Neuherstellung von Einwegverpackungen erhebliche Mengen an Ressourcen, Energie und Treibhausgasemissionen ein.

Sie können einen Verstoß gegen die Verpackungsverordnung anzeigen. Dazu gehört z. B.:

  • Nichtrücknahme von rückgabepflichtigen Verpackungen oder
  • Keine Pfanderhebung auf rückgabepflichtige Verpackungen.

Seit Mai 2006 ist die Pfandrückgabe vereinfacht. Leere Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo auch Einwegverpackungen verkauft werden.

  • Name und Anschrift des Händlers (Ort der Rücknahmeverweigerung)
  • Datum der Rücknahmeverweigerung 
  • Angabe zur Einweggetränkeverpackung, die zurückgegeben werden sollte: Getränkesorte, Material der Verpackung (Glas, Alu, PET etc.), Zustand der Verpackung (z. B. zerdrückt, abgelöste Etiketten, Pfandsymbol nicht sichtbar) 
  • Name und Anschrift des Anzeigenden
  • Name und Anschrift eventueller Zeuginnen und Zeugen

Sie können die Anzeige per E-Mail oder schriftlich per Post übermitteln.