Sportstättenvergabe

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Im Stadtgebiet Bielefeld gibt es rund 120 Turn- und Sporthallen, etwa 60 Sportplätze sowie drei Schulschwimmbäder, die vom Sportamt verwaltet und vergeben werden.

Als Verein haben Sie die Möglichkeit, eine dieser Sportstätten zu nutzen. Im Sportstätteninformationssystem erhalten Sie einen schnellen Überblick über alle städtischen Sportstätten, deren Nutzungsmöglichkeiten und welche Sportarten dort zurzeit angeboten werden. Sie können gezielt nach bestimmten Sportstätten suchen.

  • Die Sportstätten der Stadt Bielefeld werden an erster Stelle an die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes vergeben. 
  • Vereine/Organisationen, die nicht Mitglied im Stadtsportbund Bielefeld sind, müssen eine Versicherung für die Nutzung von Sportstätten vorweisen und werden nachrangig gegenüber den SSB-Mitgliedsvereinen behandelt.
  • Die Zeiten werden nicht an private Gruppen vermietet, auch nicht für Kindergeburtstage.

  • Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Bielefeld können die städtischen Sportstätten kostenlos nutzen, sofern sie ihre Gemeinnützigkeit jährlich nachweisen und ihre Angebote unentgeltlich sind.
  • Alle anderen Vereine/Organisationen müssen Nutzungsentgelte bezahlen. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltordnung.

  • Die Vergabe städtischer Sportstätten erfolgt für die Zeiten, die nicht durch den Schulsport belegt sind.
  • Montags bis freitags ist eine Vergabe zu Trainings- und Übungszwecken möglich.
  • An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt eine Vergabe in der Regel nur zur Durchführung von Spielbetrieb, Wettkämpfen, Lehrgängen und sonstigen sportlichen Veranstaltungen.
  • In Ausnahmefällen können in Turn- und Sporthallen, die sich in Schlüsselvergabe befinden, auch am Wochenende Trainingszeiten vergeben werden, die jedoch nur dann zur Verfügung stehen, wenn die Sportstätte nicht für den Wettkampfbetrieb oder andere Veranstaltungen benötigt wird.
     
  • Freie Nutzungszeiten in Turn- und Sporthallen können Sie über das Sportstätteninformationssystem einsehen und beantragen.