Vormundschaft - Unterlagen und Erklärungen für eine bestehende Amtsvormundschaft einreichen

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Für bestehende Amtsvormundschaften, also Vormundschaften, für die das Jugendamt vom Familiengericht zum Vormund bestimmt wurde, sind gelegentlich Unterlagen einzureichen oder Erklärungen abzugeben.

Das können vom Jugendamt angeforderte Unterlagen sein oder sonstige im Verfahren relevante Dokumente.

  • BGB
  • SGB VIII

Unterlagen sind einzureichen, wenn das Jugendamt dazu auffordert oder sich im Verfahren sonstige Situationen ergeben, die die Übermittlung von Unterlagen notwendig machen.

 Die einzureichenden Unterlagen sind immer einzelfallabhängig. Mögliche Unterlagen sind:

  • Vorbericht zum Hilfeplangespräch
  • Ärztliche Berichte
  • Personaldokumente
  • Zeugnisse

Die vorstehende Liste mit Beispielen ist nicht abschließend.