#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres darf jede Person, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 außerhalb von Naturschutzgebieten abbrennen.
An allen anderen Tagen des Jahres wird dafür eine besondere Genehmigung benötigt. Grundlage hierfür ist § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.