Gewerbe - Bestätigung der Geeignetheit zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33c Abs. 3 GewO beantragen

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Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte im Sinne des § 33c Abs. 1 GewO nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den auf der Grundlage des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO erlassenen Durchführungsvorschriften entspricht.

§ 33c GewO

Der Aufstellort ist in Bielefeld.

Beim Online-Antrag:

  • Aufstellerlaubnis gem. § 33c GewO

Zusätzlich bei Gaststätten und Beherbergungsbetrieben:

  • Grundrisszeichnung mit Kennzeichnung des beabsichtigten Aufstellortes

Zusätzlich bei Spielhallen:

  • Grundrisszeichnung mit Kennzeichnung der Spielfläche

Alle erforderlichen Unterlagen können im Online-Antrag hochgeladen werden. 


Bei persönlicher Vorsprache immer:

  • den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck Aufstellerlaubnis gem. § 33c GewO
  • und alle erforderlichen Unterlagen wie oben gelistet. 

Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).

Der Gebührenrahmen beträgt 50,00 € - 2.500,00 €.

  • 1.200,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Schank- und Speisewirtschaften; Schankwirtschaften; Beherbergungsbetriebe
  • 1.500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Spielhallen

Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.

Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Vorteils nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Geeignetheit wird in der Regel nach Abschluss des Prüfverfahrens unbefristet bestätigt.

Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufstellung der Geldspielgeräte erfolgen.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Registrierung über die BundID oder einem Unternehmerkonto erforderlich)
  • persönlich. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Antragstellung vorab einen Termin beim Sachbearbeiter.