Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).
Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 € - 5.000,00 €.
- 2.500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für natürliche Personen
- 2.650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für juristische Personen
Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.
Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Vorteils nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.